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Das schweizerische Zollrecht...

Es regelt die Abwicklung des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs zwischen dem Wirtschaftsraum Schweiz-Fürstentum Liechtenstein und den übrigen Wirtschaftsräumen weltweit. Das Zollrecht als Fiskalzollrecht ist Teil des Abgabe- und Aussenwirtschaftsrechts.

Das schweizerische Zollrecht ist heute in ein komplexes Geflecht bilateraler und multilateraler Abkommen eingebettet. Hinzu kommt der Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht, die Möglichkeit dessen unmittelbarer Anwendung oder das Gebot völkerrechtskonformer Auslegung nationalen Rechts. Das Zollrecht als Fiskalzollrecht hat an Bedeutung eingebüsst, es wandelt sich zunehmend zum modernen Wirtschaftszollrecht und wird als staatliches Lenkungsinstrument eingesetzt.

Die nichtzollrechtlichen Erlasse ...

Wer über die Zollgrenze reist oder Waren über diese bringt, muss heute zudem rund 150 nichtzollrechtliche Bundeserlasse beachten, welche im grenzüberschreitenden Verkehr hauptsächlich durch die Zollverwaltung vollzogen werden. Auch im nichtzollrechtlichen Regelungsbereich müssen Firmen und Private zunehmend internationales Recht wie das völkerrechtliche Sicherheitsrecht beachten.

Weltweit tätige Organisationen ...

wie die World Trade Organization (WTO) und deren Vertragswerk GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), die World Customs Organization (WCO) oder politische Institutionen wie die EFTA und die EU haben ebenfalls wesentlichen Einfluss auf die nationale Zollordnung und prägen diese mit.

Schreier Wirtschaftszollrecht aa verfügt über fundierte Kenntnisse des schweizerischen Zollwesens, über 20-jährige Erfahrung mit Zollbehörden und anderen Verwaltungsstellen und mit unseren legislativen und judikativen Entscheidinstanzen.